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Schulpflichterfüllung in Jugendwerkstätten (SiJu)

Jugendliche, die auf besondere sozialpädagogische Hilfe angewiesen sind, können nach § 67 Abs.2 NSchG ihre Schulpflicht auch durch den Besuch einer Jugendwerkstatt erfüllen. Die Beschäftigungsförderung Göttingen bietet diese Möglichkeit mit 14 Plätzen in der Tischlerei, der PC-Werkstatt, der Zweirad- und Metallwerkstatt sowie in der Gärtnerei an.

Grundlage der Schulpflichterfüllung in den Jugendwerkstätten ist ein individueller Förderplan. Die Maßnahmen im SiJu-Projekt setzen sich aus einem Arbeits- und einem Lernteil zusammen, haben eine Dauer von zwölf Monaten und beginnen jeweils mit dem neuen Schuljahr.

Das Angebot richtet sich an Schüler/innen, die ihre Schulpflicht noch nicht erfüllt haben und im neuen Schuljahr in das Berufsvorbereitungsjahr gehen würden (in der Regel 9. Klasse bzw. Klassenwiederholer in der 8. Klasse).

Interessierte können sich direkt an das Projekt Schulpflichterfüllung in Jugendwerkstätten wenden. Ein entsprechender Antrag bei der Bezirksregierung Braunschweig wird dann in Abstimmung mit der jeweiligen Berufsschule gestellt.

Kontakt

Agnieszka Stepniewska
Beschäftigungsförderung Göttingen
Koordinatorin
a.stepniewska(at)goettingen.de
Levinstr. 1a
37079 Göttingen
Tel.: 0551 / 38481546

geändert am 31.08.2010
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