Kostenloser, gemeinnütziger Dolmetscherdienst

Für Flüchtlinge und Migranten bietet die BFGoe jetzt einen kostenlosen Dolmetscherdienst an. Das Angebot kann auch z.B. von Behörden, Schulen, Vereinen und Ärzten sowie Personen, die Leistungen nach SGB II und III beziehen, genutzt werden.

Einzige Bedingung ist das Vorliegen einer Gemeinnützigkeit, die von den pädagogischen Mitarbeitern - Nadine Flemming und Andreas Thiele - vorab geprüft wird. "Ein Anruf oder eine E-Mail an uns genügt. Wir kümmern uns dann um alles Weitere. Wenn die benötigte Sprache von den Dolmetschern angeboten wird, stimmen wir zeitnah einen Termin ab. Sollten alle Dolmetscher unterwegs sein, sorgen wir für einen Ersatztermin", erläutert Nadine Flemming. Für die schriftliche Übersetzung von Dokumenten oder eine Dolmetschertätigkeit vor Gericht kann der Dolmetscherdienst nicht genutzt werden. "Dafür benötigen Dolmetscher eine Vereidigung, über die unsere Teilnehmer nicht verfügen", ergänzt Andreas Thiele.

Der Dolmetscherdienst ist als Arbeitsgelegenheit (AGH) konzipiert und wird von der Stadt Göttingen und dem Landkreis Göttingen gefördert. Arbeitslose Menschen mit Migrationshintergrund erhalten hier die Chance, sich als Dolmetscher zu erproben und damit ein neues Arbeitsfeld für sich zu entdecken. "Um Startschwierigkeiten zu überwinden, bieten wir an, bei den ersten Dolmetschereinsätzen dabei zu sein", berichtet Andreas Thiele. Auf jeden Termin werden die Teilnehmer (Dolmetscher) vorbereitet und für die jeweilige Thematik des Einsatzes sensibilisiert. Ziel des Dolmetscherprojekts ist es, die Arbeitsmarktchancen der Teilnehmer zu erhöhen und dabei gleichzeitig Flüchtlinge und Migranten bei ihrer Integration zu unterstützen. Weitere Informationen zum AGH Dolmetscherdienst unter
www.bfgoe.de/angebote/gemeinwesenarbeit/agh-dolmetscherdienst/

 

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